Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt sind Vertragsbestandteil und werden vom Käufer für die laufende und zukünftige Geschäftsbeziehung anerkannt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, davon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nichtausdrücklich widersprechen.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsanbahnung
Auskünfte und Beratung hinsichtlich der Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund eigener Erfahrung. Alle Angaben über Produkte in Prospekten oder anderen Druckschriften, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Es handelt sich hierbei um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Die „Beschaffenheit“ der Sache ist der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden und in der Auftragsbestätigung ausgeführten „Produktbeschreibung“ zu entnehmen. Nur diese gilt als vereinbart. Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die Eigenschaften von Probeexemplaren bzw. Mustern werden nur dann Vertragsbe-standteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer ist zur Verwertung und Weitergabe von Probeexemplaren und Mustern nicht berechtigt. Der Käufer hat frühzeitig vor Vertragsabschluss schriftlich auf etwaige besondere An-forderungen an die Ware hinzuweisen. Diese werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn der Käufer dies schriftlich bestätigt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung des Käufers kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung und bei Folgeverträgen auch durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der gleichen Frist angenommen werden. Folgeverträge sindalle nach dem erstmaligen Vertragsschluss angebahnten Vertragsverhältnisse. Der Käufer ist bei allen Folgeverträgen an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang beim Verkäufer gebunden, sofern Ware, Menge und Preis bezeichnet sind. Der Verkäufer ist zur Leistung erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung oder Übersendung der Ware verpflichtet. Die Auftragsbestätigung gibt verbindlich den Vertragsinhalt wieder. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material bleiben hiervon unberührt.
Im Falle einer Erhöhung der Rohstoff- und der Rohstoffbeschaffungskosten sowie derKosten aus Umweltauflagen, auch neuer Kosten, kann der Kaufpreis einseitig angemessen erhöht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 3 Monate liegen und der Verkäufer die Erhöhung nachweist. Die Erhöhung des Kaufpreises darf 5% nicht übersteigen.
Bei Abrufaufträgen ist der Verkäufer berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Das Risiko notwendiger oder angemessener Änderungen oder eines geringeren Bedarfs trägt ausschließlich der Käufer.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung auch schon bei erstellten Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Lieferung ins Ausland trägt der Käufer hierfür anfallende Steuern und Gebühren. Die Transportkosten trägt der Käufer.
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder per Rechnungstellung. Der Kaufpreis ist bei Rechnungstellung bei Lieferung der Ware eingehend beim Käufer zurZahlung fällig.
Zahlungsziele im Übrigen gelten nur als vereinbart, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart sind.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag durch Gutschrift auf sein Konto verfügen kann.
Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Die Lieferung der Waren ist ausschließlich die Anlieferung der bestellten Waren. An-lieferung bedeutet, Produktlieferung ohne Entladen zur Lieferadresse, Anfuhrstraße vorausgesetzt, per Bordsteinkante. Die Sicherstellung der Anlieferungs-, Zufahrt- und Entladungsgegebenheiten vor Ort, welche einen reibungslosen Ablauf der Auslieferung der bestellten Ware gewährleistet, liegt nicht im Umfang unserer Leistungen und ist ausschließlich vom Käufer zu gewährleisten. Zu erwartende Schwierigkeiten müssen vom Käufer zeitnah der Bestellung schriftlich angezeigt werden. Sollten sich aufgrund widriger Gegebenheiten vor Ort und/oder im Rahmen der Anlieferungs-, Zufahrts- und Entladungsgegebenheiten weitere Kosten ergeben, die zuvor nicht Bestandteil des Vertrages waren und/oder sind, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für Anlieferung/Transport der Waren beinhaltet die einmalige Anfahrt zur Lieferung. Weitere Anfahrten und/oder eine erneute Anvisierung, die aufgrund der Sicherstellung der Anlieferungs-, Zufahrts- undEntladungsgegebenheiten vor Ort, welche einen reibungslosen Ablauf der Auslieferung der bestellten Waren gewährleistet, zur Folge haben, gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt bei Nachlieferung und/oder Frachtfreilieferung.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
Kann der Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit nicht abnehmen, ist er verpflichtet, dem Käufer alle hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen, und zwar ohne dasses einer besonderen Abnahmeaufforderung bedarf. Ebenso sind die hierdurch notwendigen Kosten einer angemessenen Lagerung vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug.
§ 6 Gefahrenübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, steht dem Verkäufer binnen angemessener Zeit zunächst mindestens ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 3 Wochen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann im Kundeninteresse auch durch ein von dem Verkäufer beauftragtes Unternehmen in Kundennähe erfolgen, die Entscheidung hierüber fällt der Verkäufer oder der Hersteller der Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Her-absetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist des § 377 HGB ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung beim Unternehmen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder es liegt Verschulden beim Verkäufer vor. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung eine mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Warebis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer sonstigen Verpflichtung nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzu-veräußern. Er tritt an den Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rech-nungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufernicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 9 Export
Der Export der Waren in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Käufer ist für den Fall des Exports stets eigenverantwortlich verpflichtet, die ge-setzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
§ 10
Diese Geschäftsbedingungen haben für sämtliche Geschäftsbeziehungen – einschließlich der zukünftigen – zwischen Käufer und Verkäufer uneingeschränkt Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Verkäufers.Diese Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern und findet bei Verbrauchern keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit diese Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität.
Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten.
Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH.
Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/